Erklärung
des Präsidenten der Tschechoslowakischen Republik
zur verfassungsmäßigen Ratifikation des Friedensvertrages von Trianon
(im Anhang zur Veröffentlichung des Vertrages in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen des Čechoslovakischen Staates Nr. 102/1922
vom 28. März 1922)

 

Dieser Vertrag wird mit dem Bemerken kundgemacht, daß er auf Grund des Beschlusses der Nationalversammlung vom 28. Jänner 1921 durch die Ratifikationsurkunde vom 19. März 1921 genehmigt wurde, die von dem Präsidenten der Čechoslovakischen Republik und von dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten unterzeichnet und am 26. Juli 1921 im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten in Paris niedergelegt wurde. An demselben Tage wurde in Paris das erste Protokoll über die Niederlegung der Ratifikationsurkunden errichtet, womit der Vertrag internationale Wirksamkeit erlangt hat.

Die Nationalversammlung hat zugleich beschlossen, dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten aufzutragen, im Einvernehmen mit allen beteiligten Ministerien die weiteren Verfügungen zu treffen, die zur Durchführung dieses Vertrages notwendig sind.

Gleichzeitig haben diesen Vertrag ratifiziert: Frankreich, Großbritannien, Italien, Belgien, Rumänien, das Königreich der Serben, Kroaten und Slovenen, Siam und Ungarn.

Später haben den Vertrag ratifiziert: Griechenland am 15. Oktober 1921 und Japan am 31. Oktober 1921.

T. G. Masaryk m. p.

Dr. Beneš  m. p.
 


Quellen: Sammlung der Gesetze und Verordnungen des Čechoslovakischen Staates Nr. 102/1922
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© 31. Mai 2006
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